Partyszene Bern: Einsicht oder gar Trendwende?
Das Verwaltungsgericht Bern hat es vor Ostern zementiert: das Lokal Joystick an der Gerechtigkeitsgasse darf an Wochenenden erst ab 12.00 Mittags öffnen. Die Betreiber ihrerseits hätten gerne bereits ab 5.00 Morgens offen. So könnten sie den späten ClubbesucherInnen und NachtschwärmerInnen die Möglichkeit zum Durchfeiern in den neuen Tag hinein anbieten.
Allerdings scheinen einige Gäste die Wartezeit bis zur frühen Lokalöffnung mit Laubengelagen und Krampol auf der Gasse zu überbrücken. Und das finden die Anwohner und auch das Gericht als unzumutbar und zonenfremd für ein Wohngebiet.
Die Betreiber sehen das ganz anders, klagen über die gefährdete Existenz und die Ungerechtigkeit allenthalben. Ob der Fall an das Bundesgericht weitergezogen wird, ist noch nicht bekannt.
Die Unterstadt darf Hoffnung schöpfen. Trotz der verbundenen Augen hat Justitia gemerkt, dass es in der Berner Altstadt Menschen gibt, die dort wohnen, leben und dafür sorgen, dass die Welt unterhalb des Zytglogges mehr ist, als ein Shopping-Center und eine Festhütte.