Fussgängerzone Matte
Eine Alternative zum Nachtfahrverbot?
Ein Arbeitspapier von
Jimy Hofer
Res Margot
Doris Schneider
Michael Burkard
Stefanie Preiswerk
Manuel C. Widmer
1. Voraussetzungen
Trotz gut fortschreitender Arbeiten in der von der Stadt geleiteten Diskussionsgruppe bezüglich der Unteren Altstadt und Matte ist die Diskussion um das Nachtfahrverbot in der Matte kaum einen Schritt weiter gekommen. Die Positionen liegen nach wie vor weit auseinander. Für die einen ist es das beste und einzige Mittel, Ruhe in die Matte zu bringen, für die anderen ist es "der Tod" für verschiedene Geschäfte, insbesondere im Bereich des Nachtlebens. Eine Umsetzung des Nachtfahrverbots ist (und bleibt wohl auch bis auf weiteres) durch eine Einsprache blockiert.
In der Diskussionsgruppe Untere Altstadt und Matte wurde denn das Thema auch kaum diskutiert, andere Massnahmen standen im Vordergrund. Und ob im Sinne eines Gebens und Nehmens das Nachtfahrverbot für eine bessere ÖV-Erschliessung und eine versuchsweise Aufhebung der Polizeistunde "eingetauscht" werden kann, ist noch in Abklärung. Die Kompetenz für den Ausbau des ÖV's und die Erweiterung oder Aussetzung der Polizeistunde liegt zudem nicht allein bei der Stadt. Die Stadt Bern könnte bei den übergeordneten Instanzen lediglich auf dieses Ziel hin wirken.
Um aber in der Diskussion und in der konkreten Umsetzung weiter zu kommen, braucht es Alternativen, welche die im wahrsten Sinne des Wortes verfahrene Situation aufweichen und der Diskussion neue Impulse geben können. Der folgende Vorschlag verfolgt dieses Ziel.
2) Ziele des Vorschlags
Es handelt sich dabei um einen neuen Vorschlag, der sich nicht mit einer möglichen Umsetzung eines Nachtfahrverbots beschäftigt, sondern mit einer Alternative. Ziel ist es, eine Verkehrsberuhigung in das Matte-Quartier zu bringen und das Fahren in und durch die Matte für jene, die nicht ihrer Arbeit nachgehen oder in der Matte wohnen oder einkaufen, unattraktiv zu machen.
Die Aarstrasse und die Matte werden von vielen Automobilistinnen nach wie vor nur als "Abkürzung" genutzt, um rascher vom Monbijou zum Bärengraben zu gelangen. Eine grosse Prozentzahl derer hält sich denn auch nicht an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h auf der Aarstrasse und 30 km/h in der Matte, geschweige denn an das Durchfahrtsverbot in der Matte. Zu attraktiv ist der Durchfahrtsweg, zu gut ausgebaut die "Autobahn" Aarstrasse.
Der folgende Vorschlag verfolgt also die aus obigen Überlegungen resultierenden Ziele:
- Reduktion des Durchfahrtsverkehrs durch die Matte am Tag und in der Nacht
- Reduktion der Durchfahrts-Attraktivität der Matte
- Reduktion der Parkiermöglichkeiten und des Parkierverkehrs, v.a. am Abend
- Reduktion der Besucherinnen von Gastro- und Nachtlokalen mit eigenem Auto
- Lärmreduktion
- Aufwertung des Mattequartiers für Anwohner, Geschäfte, Tourismus, etc.
- Möglichst kleine Beeinträchtigung für Anwohnerinnen
- Möglichst kleine Beeinträchtigung der ansässigen Geschäfte
- Der Vorschlag: Fussgängerlnnen-Zone Matte
Zusätzlich zum geltenden Durchfahrtsverbot mit Zubringer (welches nach Auskunft der Stadtpolizei ohne erhöhten Personalaufwand fast ebenso wenig zu kontrollieren ist wie die Parkierordnung) sieht der Vorschlag die Errichtung einer zweistufigen Fussgängerlnnen-Zone in der Matte vor.
Mit Fussgänger-Zone ist gemeint, dass Teile der Matte für den Verkehr gänzlich gesperrt werden, während andere zu bestimmten Tageszeiten und / oder für den berechtigte Verkehrsteilnehmerinnen offen bleiben.
3a) Fussgängerzone Mühleplatz
Kern der Fussgänger-Zone ist der Mühleplatz, welcher für den Verkehr ganz gesperrt wird. Dieser bleibt Tag und Nacht den Fussgängerlnnen vorbehalten. Dazu gehört auch das Strassenteil vis-à-vis des Mühleplatzes zwischen Gerberngasse und Schifflaube.
Auf dem Platz könnten die ansässigen Gastro-Betriebe Kaffees betreiben oder Gartenbeizen. Es könnten z.B. auch Märkte abgehalten werden.
Der reduzierte Verkehr, v.a. für Anwohnerinnen, Geschäftsinhaberinnen und Mitarbeiterinnen sowie Zulieferer wickelt sich über folgende Achse ab. Vom Läuferplatz her: Mattenenge, Gerberngasse bis zum Tunnel Wasserwerkgasse, Wasserwerkgasse bis No.39 und Verbindung zur Schifflaube (auf einem dünnen Streifen), Schifflaube, Aarstrasse. Umgekehrt von der Aarstrasse her.
Damit bleiben die "Parkhäuser", Geschäfte und Anwohnerinnenparkplätze in der Matte erreichbar .
Tagsüber bleibt ein kleiner Durchgangsverkehr möglich, der allerdings nur für Leute attraktiv ist, welche nicht auf dem schnellsten Weg durch die Matte "brausen" wollen, sondern da "etwas zu suchen" haben. Zudem sind Zulieferungen und Geschäftsbesuche ebenso möglich wie das Zu- und Wegfahren für Anwohnerinnen.
Da die Strassen Schifflaube, Gerberngasse und Mattenenge nur noch wenig befahren würden, könnten auch diese in irgend einer Form umgestaltet werden (z.B. Begrünung). Das gleiche gilt natürlich für den Mühleplatz. Dieser wird zwar schon durch die Aufhebung der Parkplätze erheblich aufgewertet, weitere Massnahmen sind aber denkbar (z.B. ein Glasdach für den Platz, Begrünung, etc.).
Ähnlich, wie für die Aarstrasse bereits geschehen, könnte für den ganzen Verkehrsperimeter Matte zusammen mit dem ebenfalls neu zu gestaltenden Schwellenmätteli unter Einbezug der Matte-Bewohnerinnen ein Gestaltungswettbewerb durchgeführt und mögliche Massnahmen schrittweise realisiert werden.
3b) Parkplatzordnung
Die auf dem Mühleplatz aufgehobenen Parkplätze werden entlang der Aarstrasse in vollem Umfang ersetzt. Allerdings werden auch hier verschiedene Arten von Parkplätzen geschaffen.
Vom Zähringer bis zur Kinderkrippe entstehen Tages-Parkplätze. Auf diesen ist das Abstellen des Autos nur in den Zeiten der Tageszone (06.00- 22.00) gestattet- Danach gilt auf diesen Plätzen ein Parkverbot. Die Parkplätze ab Kinderkrippe bis zum Kreis-Vortritt Dalmazi-Brücke sind in den Belegungszeiten frei.
Durch eine geeignete Anordnung der Parkfelder kann gleichzeitig erreicht werden, dass die Automobilistinnen auf der "Schnellstrasse" Aarstrasse ihr Tempo reduzieren müssen, was die Attraktivität des Durchfahrtsweges Matte auch einschränkt.
3c) Polder als Abgrenzung der Zonen
Wie bereits oben erwähnt, besteht der Vorschlag aus 2 verschiedenen Zonen, welche sich nach der Tageszeit verändern .
Die jeweiligen Zonen werden mit elektrischen Poldern, welche in der Erde versenkt werden können und mittels Funk oder Magnetkarten (les- und) steuerbar sind, oder durch andere geeignete bauliche Massnahmen, abgesperrt.
Eine solche Lösung ermöglicht es auch, ein abgestuftes Verfahren der Erreichbarkeit der Matte zu realisieren. So können zur Zeit der Nacht-Zone immer noch alle Anwohnerinnen in und aus der Matte fahren. Ein System mit Magnetkarten (oder ähnlichem) lässt die Möglichkeit offen, dass verschiedene Berechtigte immer noch in die Matte fahren können, auch wenn diese nachts "zu" ist. So kann z.B. die Busdurchfahrt ebenso garantiert werden wie die freie Passage von Polizei, Feuerwehr und Sanität.
Auch können Anwohnerinnen und Betriebe Karten ausgeben, welche Bekannte oder Geschäftspartner, Transporte oder Bandwagen zur Einfahrt berechtigen. Zu überlegen ist, ob auch Taxis eine solche Berechtigung erhalten.
Tagsüber bleiben die Polder, welche in der Nacht die Zufahrt zur Matte einschränken, unten. In der Nacht dienen sie der Selektion der Berechtigten.
4) Zwei verschiedene Fussgängerzonen für die Matte
Die Matte hat eigentlich 2 verschiedene Verkehrsprobleme - eines am Tag und eines in der Nacht. Am Tag stellt der Durchgangsverkehr ein Problem dar, in der Nacht der Parkplatz-Suchverkehr und das lärmige Zu- und Wegfahren (Türen knallen, Motorgeheule, ...
Diese beiden Probleme verlangen auch nach verschiedenen Lösungen, zumal zu den unterschiedlichen Tageszeiten auch auf unterschiedliche Bedürfnisse von verschiedenen Interessierten geachtet werden muss.
4) Die Tages-Fussgängerlnnen-Zone (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
Die Tages-Zone hält den Mühleplatz und das Strassenstück vis-à-vis verkehrsfrei und für die Fussgängerlnnen alleine begehbar. Sie ermöglicht Anlieferungen und Geschäftsbesuche und -fahrten.
4a) Die Tages-Zone
Auf der Karte könnte die Tages-Zone etwa So aussehen:
Da der Verkehr via Gerberngasse / Schifflaube nicht mehr funktioniert, müssen die Fahrzeuge über die viel engere Achse via Wasserwerkgasse die Matte durchqueren. Das kommt einer "quasinatürlichen" Verengung der Fahrbahn gleich, welche zu einer Reduktion sowohl des Durchfahrtsverkehrs als auch des Durchfahrtstempos führt.
Zudem wird das Mattequartier, auf jeden Fall im Sommer, durch eine Neunutzung (und Neugestaltung?) des Mühleplatzes aufgewertet. Ein Platz mit Beizen- und Kaffeebetrieb in einem lauschigen Quartier an der Aare ist von grosser Attraktivität. Zudem könnten verschiedene Märkte, Brocante, etc. abgehalten werden.
4b) Die Nacht-Zone (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr)
In den Zeiten, in denen die Nacht-Zone Gültigkeit hat, wird der verkehrsfreie Perimeter ausgedehnt. Bei der Einfahrt Läuferplatz und bei der Einfahrt Schifflaube werden Polder hochgefahren. Die Einfahrt ist nur noch mit einer entsprechenden Karte möglich. Ansonsten muss mit den Parkierungsmöglichkeiten an der Aarstrasse oder beim Klösterlistutz (Aargauer- und Muristalden) "vorlieb" genommen werden.
Dadurch wird eine nochmalige Reduktion der Durchfahrtsattraktivität erreicht. Gastro- und Nachtlokalbesucherinnen finden in der Matte nur beschränkt Parkierungsmöglichkeiten und reisen deshalb (hoffentlich) mit dem ausgebauten ÖV an. In der Zeit der Nacht-Zone könnten auch die anderen Gassen belebt und von Fussgängerlnnen genutzt werden.
5) Ein Versuch
Auch diese Massnahme ist als Versuch mit einer Dauer von 2 Jahren gedacht. Danach muss dieser ausgewertet werden und abgeklärt, ob die gesteckten Ziele erreicht wurden und ob Modifikationen gemacht werden müssen - oder der Versuch entweder so umgesetzt werden kann oder aber neue Lösungen gesucht werden müssen.
Bern, 09.12.00