Das überarbeitete Baugesuch für den sogenannten Mattepoller soll noch vor den Sommerferien öffentlich aufgelegt werden: Der Gemeinde-rat hat beschlossen, das Bewilligungsverfahren für eine Polleranlage auf der Aarstrasse neu zu starten. Zugleich hat er die Verordnung über die Zufahrtsberechtigung zum Mattequartier erlassen, welche die Ausnahmebewilligungen vom Fahrverbot im Detail regelt. Gegen das erste Pollerprojekt waren zahlreiche Ein-sprachen erhoben und vom Kanton in zweiter Instanz aus formellen Gründen teilweise gutgeheissen worden.
Die Geschichte des Mattepollers reicht zurück bis ins Jahr 2006: Auf Anregung des Matte-Leists hatte der Gemeinderat im August 2006 beschlossen, zur besseren Durchetzung des seit langem geltenden Verkehrsregimes im Mattequartier auf der Höhe des Restaurants „Zähringer“ eine Polleranlage zu installieren. Das dazu notwendige Bewilligungsverfahren wurde im Mai 2007 ausgelöst. Hintergrund dafür war die Er-kenntnis, dass sich das bereits seit 1987 bestehende Fahrverbot mit Zubringerdienst und das seit 2004 geltende Nachtfahrverbot ohne zusätzliche Massnahmen nur mit enorm grossem Aufwand der Polizei kontrollieren und durchsetzen lassen. Noch immer leidet die Bevölkerung des Mattequartiers unter starkem Durchgangsverkehr.
Gegen die damalige Baupublikation gingen insgesamt 27 Einsprachen ein. Diese wurden in erster Instanz vom Regierungsstatthalteramt abgewiesen, in zweiter Instanz jedoch von der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) aus formellen Gründen teilweise gutgeheissen. In der Folge verzichtete der Gemeinderat darauf, den Entscheid der BVE anzufechten, und beschloss, das umstrittene Projekt neu auf-zugleisen.
„Pollerlösung light“
Die jetzt vorgeschlagene Lösung ist in Zusammenarbeit mit dem Matte-Leist entwickelt worden: Aufgrund einer im Winter 2009 durchgeführten Umfrage hielt der Leist an der Forderung nach einer Pollerlösung fest. In der Folge wurde ebenfalls in Absprache mit dem Leist geprüft, ob eine zeitliche Absenkung des Pollers – analog dem Regime an der Neubrückstrasse – in der Matte mehrheitsfähig wäre. Aufgrund der Gespräche mit dem Matte-Leist wurde im Dezember 2010 entschieden, eine „Pollerlösung light“ anzustreben.
Das bedeutet konkret, dass der Poller tagsüber von Montag bis Samstag jeweils von 9.00 bis 17.00 Uhr abgesenkt wird, damit die Gewerbebetriebe tagsüber aus beiden Richtungen erreichbar sind. In dieser Zeit gilt ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge mit „Zubringerdienst gestattet“. Die restliche Zeit – das heisst von 17.00 bis 09.00 Uhr und den ganzen Sonntag – ist der Poller oben und kann nur durch Berechtigte abgesenkt werden. Ist der Poller oben, so ist die Matte ausschliesslich über die Matteenge erreichbar – wobei von 00.00 bis 05.00 Uhr für Personen ohne Ausnahmebewilligung ohnehin das Nachtfahrverbot gilt.
Neuer Standort, verbesserte Signalisation
- Aufgrund des Beschwerdeentscheids der BVE wurde einerseits der Standort der Pol-leranlage verschoben und andererseits die Signalisation für das komplizierte Verkehrs-regime optimiert:
- Aus Rücksicht auf die Bedürfnisse des Hochwasserschutzes soll der Mattepoller neu auf der Aarstrasse in der Nähe der Weihergasse eingerichtet werden. Der ursprünglich vorgesehene Standort beimn Restaurant „Zähringer“ befindet sich in der Nähe eines Interventionsplatzes, von dem aus im Hochwasserfall mit einem Kran-fahrzeug Schwemmholz aus der Aare entnommen wird.
Weil je nach Tageszeit unterschiedliche Verkehrsregimes gelten, sollen zur Verdeutlichung der jeweils geltenden Regelung Wechselsignale eingesetzt werden. Mit diesen kann jeweils auf verständliche Weise angezeigt werden, wer zu einem gegebe-nen Zeitpunkt zur Durchfahrt berechtigt beziehungsweise nicht berechtigt ist.
Zur Regelung der Ausnahmebewilligungen vom Fahrverbot hat der Gemeinderat aus-serdem die Verordnung über die Zufahrtsberechtigung zum Mattequartier (VZM) erlas-sen. Diese tritt unabhängig vom Bewilligungsverfahren für die Polleranlage per 1. Januar 2012 in Kraft, da sich die Ausnahmebewilligungen auf das ohnehin geltende Verkehrsregime beziehen (das durch den Poller bloss durchgesetzt werden soll). Ausnahmebewilligungen vom signalisierten Fahrverbot werden in der Matte wohnhaften Personen sowie den dort ansässigen Betrieben erteilt.
Das koordinierte Baubewilligungs- und Verkehrspublikationsverfahren für den Mattepoller soll noch vor den kommenden Sommerferien publiziert werden. Zur Deckung der Verfahrenskosten und für die weitere Projektierung der Polleranlage hat der Gemeinderat einen Projektierungskredit von 80'000 Franken gesprochen.