„Ein Atemlufttest beim Lenker ergab einen Wert von über einem Promille. Er musste seinen Führerausweis abgeben. Er wird sich vor der Justiz verantworten müssen.“
Lili ist tot. Sie wurde das Opfer eines Verkehrsunfalls. Ein Opfer eines alkoholisierten jungen Menschen. Wir schreien nach Verkehrsberuhigungen, nach dem Poller, nach Geschwindigkeitsbegrenzung. Aber ist es damit getan, wenn der Poller steht, die Tempolimite heruntergesetzt wird? Wenn jemand mit Alkohol fährt ist es ihm doch egal ob eine Tempolimite besteht, denn ich habe noch nie einen Menschen erlebt, der tatsächlich abschätzen kann was der Alkohol auslösen kann. Selbstüberschätzung, nicht beherrschen des Fahrzeuges oder was auch immer. Alkohol ist doch einfach toleriert – Ein Glesli kann doch nicht schaden – dies höre ich immer wieder. Aber bleibt es den bei einem Glesli, wenn man noch fahren muss?
Der junge Mensch, der eine Frau überfahren hat, wird sich verantworten müssen. Ich denke, dass diese Person ein Leben lang zu tragen hat, denn er hat eine Frau in alkoholisiertem Zustand überfahren. Wäre die Frau noch am Leben, wenn der Poller gestanden hätte, wenn die Tempolimite da gewesen wäre – und wieder einmal sind es die drei Freunde, der Hätte, der Wäre und der Könnte – Lili wird nicht mehr lebendig und der junge Mann wird sich bestimmt überlegen ob es besser gewesen wäre – sein Auto stehen zu lassen – wer weiss es.
Rosmarie Bernasconi, 27.12.2012