Die Gefahrenkarte Aareraum Bern
Die nach den Vorgaben der kantonalen Gesetzgebung erarbeitete Gefahrenkarte für den Aareraum der Stadt Bern ist ab Mittwoch 14. Oktober 2009 im städtischen Tiefbauamt (Bundesgasse 38) zur Einsichtnahme aufgelegt. Gemäss der Gefahrenkarte ist der grösste Teil des Mattequartiers der roten Zone zugeordnet.
Das bedeutet: Werden nicht langfristig greifende, umfassende Hochwasserschutz-Massnahmen getroffen, so dürfen im roten Gefahrengebiet keine Wohnbauten mehr gebaut oder erweitert werden (Bauverbotszone).
Die Gemeinden sind für die Abwehr von Naturereignissen und für die Sicherheit der Bevölkerung im Siedlungsgebiet gesetzlich verantwortlich. Sie haben im Speziellen die Pflicht, im Fall von erkennbaren Naturgefahren im Siedlungsbereich Gefahrenkarten erstellen zu lassen. Diese zeigen Gefährdungen durch Hochwasser, Erdrutsche und Steinschlag auf und sie wirken sich auf die Nutzungsplanung, auf die Umsetzung von Hochwasserschutz-Massnahmen sowie auf die Notfallplanung aus.
Die Erarbeitung der Gefahrenkarte für die Stadt Bern wurde in die zwei Gebiete Aareraum und übriges Stadtgebiet aufgeteilt. Mit erster Priorität wurde die Gefahrenkarte Aareraum bearbeitet. Ein erster Entwurf lag im Mai 2007 vor und wird seither aufgrund der gesetzlich verankerten Vorwirkung bei Baugesuchen und in der Nutzungsplanung bereits berücksichtigt. Inzwischen ist die Gefahrenkarte Aareraum durch das Tiefbauamt des Kantons Bern offiziell anerkannt worden und muss durch die Stadt Bern raumplanerisch umgesetzt werden. Konkret bedeutet dies, dass die Stadt Bern verpflichtet ist, in der Ortsplanung oder bei der Behandlung von Baugesuchen die Gefahrenkarte als massgebende Grundlage zu berücksichtigen. Kommt die Stadt dieser Pflicht nicht nach, so kann der Kanton in eigener Regie Planungszonen zur Gefahrenprävention erlassen.
Rote Zone: Gefahr für Leib und Leben
Die Gefahrenkarte Aareraum der Stadt Bern zeigt, dass das Mattequartier zum grossen Teil erheblich hochwassergefährdet ist. Es ist deshalb in die so genannte "rote Zone" eingestuft worden. Für die Quartiere Dalmazi, Marzili und Altenberg ist vorwie-gend eine mittlere (blaue Zone) bzw. geringe Gefährdung (gelbe Zone) festgestellt worden. Die Risiken in den verschiedenen Zonen sind wie folgt definiert:
Im roten Gefahrengebiet sind Menschenleben sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Gebäuden gefährdet.
- Im blauen Gefahrengebiet sind Menschen vor allem ausserhalb von Gebäuden gefährdet. Innerhalb von Gebäuden ist die Gefährdung – sofern die entsprechen-den Bauauflagen beachtet wurden – geringer. Schäden an Gebäuden sind aber möglich.
- Im gelben Gefahrengebiet sind Menschenleben kaum gefährdet, weder innerhalb noch ausserhalb von Gebäuden. Allerdings sind Schäden an der Gebäudehülle möglich, und im Innern von Gebäuden können bei Hochwasser sogar erhebliche Sachschäden auftreten.
Baurechtliche Konsequenzen
Die Gefahrenkarte hat – je nach Gefahrenzone – erhebliche Auswirkungen auf die baurechtliche Grundordnung. Ein Gebiet wie das Mattequartier, das in der roten Zone liegt, wird faktisch zur Bauverbotszone: Im roten Gefahrengebiet dürfen keine Bauzonen mehr ausgeschieden werden. Bereits ausgeschiedene, aber noch nicht überbaute Bauzonen müssen ausgezont werden. Ausgeschiedene und bereits überbaute Bauzonen können bestehen bleiben, doch sind Umbauten in dieser Zone nur möglich, wenn das Risiko vermindert wird und der gefährdete Personenkreis nicht zunimmt. Gemäss einem Regierungsratsbeschluss aus dem Jahr 2007 sind die Gemeinden gehalten, ihre Ortsplanungen innert zwei Jahren an die Gefahrenkarte anzupassen.
Öffentlich zugänglich
Im Rahmen der Umsetzung der Gefahrenkarte ist die Stadt Bern verpflichtet, die Bevölkerung – insbesondere die betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer – über die Gefahrenkarte und die damit verbundenen baurechtlichen Auflagen und Einschränkungen zu informieren. Dies wurde bisher bereits auch im Rahmen der öffentlichen Informationsveranstaltungen und des partizipativen Planungsprozesses getan.
Die Bedienung des Geoprtals zur Ansicht der Gefahrenkarte hat ihre Tücken, hier die richtigen Einstellungen:
- Suche: Gebäudeadressen anwählen und leere Felder ausfüllen
- Karte: Naturgefahrenkarte wählen
- Ansicht: Wassergefahren anwählen
- Mit den Anklicken der kleinem orangen senkrechten Balken kann eingezoomt werden
Für die Berner Matte sieht das dann so aus:
www.matte.ch meint: Es wir höchste Zeit, dass es in der Matte mit dem Hochwasserschutz weitergeht und nicht durch diverse "Pflanzpläzlaferis" verhindert wird. Es ist auch höchste Zeit, dass tatsächlich gehandelt wird. Die Politik ist gefordert - auch der Stadtrat. In diesem Jahr waren uns die Wettergötter hold und haben uns mit Regen verschont. Nichts desto trotz ist es wichtig, dass man das Ziel des Hochwasserschutzes nicht aus den Augen lässt. Selbstverständlich könnte man noch viele verschiedene Varianten vom Hochwasserschutz ausarbeiten. Klar gibt es viele gescheite Ingenieure, die noch bessere Lösungen als alle andern haben. Nach dem dritten und vierten Weg kann auch ein fünfter Weg folgen - und wenn dann der zehnte Weg tatsächlich Wirklichkeit wird, sind viele Mätteler und Mättelerinnen entweder gestorben oder weggezogen, dann braucht es keinen Weg mehr, das Mattequartier zu schützen, weil das Wasser das Quartier in Beschlag genommen hat - oder nicht?